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Erhalte ich eine Garantie, wenn ich eine Uhr oder Schmuck bei Ihnen gekauft habe?

Ja, auf Uhren erhalten Sie eine Garantie für das Uhrwerk und eine Echtheitsgarantie nach den Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte werden hiervon nicht eingeschränkt.

Für gebrauchten Schmuck gilt eine verkürzte Verjährungsfrist der Mängelgewährleistungsrechte von einem Jahr.